Holzbaurechner / Baugenehmigung

Baugenehmigung nach Bundesland

Ob ein Carport, eine Terrassenüberdachung oder ein Gartenhaus genehmigt werden muss, regelt die Bauordnung deines Bundeslandes. Wähle Land und Bundesland, um die einschlägigen Vorschriften zu sehen.

Deutschland

In Deutschland regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung, welche Vorhaben verfahrensfrei sind, also ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Garagen, Carports (überdachte Stellplätze) und Terrassenüberdachungen stehen dort meist mit Größengrenzen, zum Beispiel für Grundfläche, Wandhöhe oder Lage im Außenbereich.

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in größeren Gemeinden auch das städtische Bauamt.

Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

§ 50 mit Anhang 1
Verfahrensfreie Vorhaben

Bayern

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Art. 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Berlin

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 61
Verfahrensfreie Vorhaben

Bremen

Bremische Landesbauordnung (BremLBO)

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Neufassung vom 29. Mai 2024.

Hamburg

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Neufassung vom 6. Januar 2025. In der früheren Fassung standen die verfahrensfreien Vorhaben in § 60 mit Anlage 2.

Hessen

Hessische Bauordnung (HBO)

§ 63 mit Anlage
Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

§ 60 mit Anhang
Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Aktuelle Fassung seit 1. Juli 2025.

Nordrhein-Westfalen

Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018)

§ 62
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Aktuelle Fassung seit 1. September 2026.

Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

§ 62
Genehmigungsfreie Vorhaben

Saarland

Landesbauordnung (LBO)

§ 61
Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen

Sachsen

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Sachsen-Anhalt

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

§ 60
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Schleswig-Holstein

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Neufassung vom 5. Juli 2024.

Thüringen

Thüringer Bauordnung (ThürBO)

§ 63
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Neufassung vom 2. Juli 2024, zuletzt geändert im Juli 2026. In der früheren Fassung war es § 60.

Österreich

In Österreich ist Baurecht Landessache. Die Bauordnungen unterscheiden meist zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen (in manchen Ländern melde- oder mitteilungspflichtigen) und freien Vorhaben. Carports, Flugdächer und Terrassenüberdachungen fallen je nach Größe und Lage in unterschiedliche Gruppen.

Baubehörde erster Instanz ist in der Regel der Bürgermeister der Gemeinde, in Statutarstädten der Magistrat. Das Bauamt der Gemeinde ist die erste Anlaufstelle.

Burgenland

Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG)

§ 16
Geringfügige Bauvorhaben
§ 17
Bewilligungsverfahren

Kärnten

Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996)

§ 6
Baubewilligungspflichtige Vorhaben
§ 7
Bewilligungsfreie, mitteilungspflichtige Vorhaben

Niederösterreich

NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)

§ 14
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
§ 17
Bewilligungs- und meldefreie Vorhaben

Zuletzt geändert mit Wirkung ab 1. März 2026.

Oberösterreich

Oö. Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994)

§ 24
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
§ 25
Anzeigepflichtige Bauvorhaben
§ 26
Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben

Salzburg

Baupolizeigesetz 1997 (BauPolG)

§ 2
Bewilligungspflichtige Maßnahmen
§ 3
Anzeigepflichtige bewilligungsfreie Maßnahmen

Steiermark

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG)

§ 19
Baubewilligungspflichtige Vorhaben
§ 20
Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
§ 21
Meldepflichtige Vorhaben

Tirol

Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022)

§ 28
Bewilligungspflichtige und anzeigepflichtige Bauvorhaben, Ausnahmen

Vorarlberg

Baugesetz (BauG)

§ 18
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
§ 19
Anzeigepflichtige Bauvorhaben

Was bedeutet genehmigungsfrei?

Auch wenn ein Vorhaben keine Baugenehmigung braucht, müssen alle anderen Vorschriften eingehalten werden: Abstandsflächen zum Nachbarn, Festsetzungen im Bebauungsplan, Denkmalschutz und die Vorgaben zur Standsicherheit. Die Grenzen für Größe, Höhe und Lage unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern und ändern sich mit jeder Novelle.

Frag vor dem Bau beim Bauamt deiner Gemeinde nach, am besten mit einer Skizze und den geplanten Maßen. Die Auskunft ist meist kostenlos und schützt vor teuren Überraschungen wie einem Rückbau.

Stand der Übersicht: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Behörde.